FAQ

Gebundene Vorsorge Säule 3a

Was ist der Unterschied zwischen der gebundenen Vorsorge Säule 3a und der freien Vorsorge Säule 3b?

Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden, geniesst dafür aber Steuervorteile. Die Säule 3b ist flexibler (jederzeit auflösbar), dafür sind die Steuervorteile beschränkt. Beide Vorsorgelösungen werden sowohl in Form von Bank- als auch Versicherungsprodukten angeboten.

Die Laufzeit der Säule 3b ist frei wählbar und der Zugriff ist jederzeit möglich. Die Vorsorge Säule 3a ist an eine bestimmte Laufzeit gebunden, der vorzeitige Bezug nur unter bestimmten Bedingungen möglich (Wohneigentum, selbstständige Erwerbstätigkeit, Übertrag Pensionskasse, Verlassen der Schweiz, Bezug einer ganzen IV-Rente).

Ab welchem Guthaben sollte ich ein weiteres Vorsorge­konto eröffnen, um Steuern beim Bezug zu sparen?

Mit verschiedenen Vorsorgekonten in der Grösse von etwa CHF 50’000.­- stehen Sie steuerlich in allen Kantonen der Schweiz gut da.

Wie kann ich als selbstständigerwerbende Person vorsorgen?

Als selbstständigerwerbende Person ohne Mitarbeitende können Sie sich bei der Pensionskasse Ihres Berufsver­bandes oder über den Verband einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, gründen Sie eine Vorsorgeeinrichtung oder schliessen sich einer Sammelstiftung an.

Als selbstständigerwerbende Person ohne Mitarbeitende können Sie mit der Vorsorge Säule 3a jährlich maximal 20% des Nettoeinkommens (bis maximal CHF 36’288.-) auf Ihr Vorsorgekonto einzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keiner Pensionskasse angehören.

Wie hoch ist die Verzinsung?

Die Verzinsung der Privor-Vorsorgelösung 3a ist individuell abhängig von der Privor-Partnerbank.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Vorsorgekonto und der Wertschriftenlösung?

Die Wertschriftenlösung unterliegt Kursschwankungen. Dadurch entsteht eine höhere Renditechance, aber auch ein höheres Risiko.

Wie viel kann ich pro Jahr auf mein Vorsorgekonto einzahlen?

Maximal CHF 7’258.- als Erwerbstätige mit Pensionskasse
Maximal CHF 36’288.- (oder 20% des AHV-pflichtigen Nettoeinkommens) als Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse

Die Höhe der Beiträge wird vom Bundesrat festgelegt. Sie werden in der Regel von der AHV abgeleitet und alle zwei Jahre überprüft.

Ich möchte einen Einkauf in die Säule 3a tätigen, wie muss ich vorgehen?

Für einen Einkauf benötigt es immer einen Antrag. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Kundenberaterin, Ihrem Kundenberater.

Woher weiss ich, ob ich einen Einkauf in die Säule 3a tätigen kann?

Erstmals können Lücken, welche im Jahr 2025 entstanden sind, geschlossen werden. Im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Lücke müssen Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt haben. Im aktuellen Jahr müssen Sie zudem Ihren persönlichen maximalen Säule 3a-Beitrag einzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Einkaufsjahr und Beitragsjahr im Zusammenhang mit einem Einkauf in die Säule 3a?

Das Beitragsjahr entspricht dem Jahr, für welches Sie eine Beitragslücke schliessen möchten. Das Einkaufsjahr entspricht dem Jahr, in welchem der Einkauf getätigt wird.

Möchten Sie im Jahr 2026 einen Einkauf für eine Lücke, welche im Jahr 2025 entstanden ist, tätigen, so ist 2025 das Beitragsjahr und 2026 das Einkaufsjahr.

Kann ich mit einem Einkauf eine durch einen Bezug (z.B. Wohneigentumsförderung) entstandene Lücke schliessen?

Nein. Ein Einkauf ist nur für nicht erfolgte Beitragszahlungen möglich.

Wann erhalte ich meine Bestätigung für den Einkauf?

Der Einkauf wird auf derselben Steuerbescheinigung aufgeführt, auf welcher die ordentlichen Beiträge ausgewiesen werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit dem Kontoauszug im Januar des Folgejahres oder bei Kontoauflösung.

Wird nach einem Einkauf das Jahr, für welches der Einkauf erfolgte, neu veranlagt?

Nein, der Einkauf ist im Einkaufsjahr vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und nicht rückwirkend für das Beitragsjahr.

Ich habe bereits Säule-3a-Guthaben bezogen. Kann ich noch einen Einkauf tätigen?

Sobald Sie Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen haben, ist kein Einkauf mehr möglich. WEF-Bezüge sind davon ausgenommen.

Wo kann ich ein Vorsorge­konto oder eine Wertschrif­tenlösung eröffnen?

Nehmen Sie direkt mit der gewünschten Privor-Partnerbank Kontakt auf, um ein Privor-Vorsorgekonto zu eröffnen.

Was kostet die gebundene Vorsorge Säule 3a?

Die Verzinsung richtet sich nach den aktuellen Zinssätzen der jeweiligen Privor-Partnerbank. Für Konto- und Wertschriften-Lösung fallen individuelle Bankgebühren an.

Wann kann ich mein Guthaben aus der gebun­denen Vorsorge Säule 3a abheben?

Ein ordentlicher Bezug der Vorsorge Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter erlaubt und spätestens bei der Pensionierung vorgeschrieben.

Ein vorzeitiger Bezug der gebundenen Vorsorge Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:

  • Finanzierung von Wohneigentum
  • Einkauf in die eigene Pensionskasse (berufliche Vorsorge)
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz
  • Bezug einer ganzen Invalidenrente
Was passiert, wenn ich sterbe?

Das Freizügigkeitsguthaben wird gemäss Reglement an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Je nach Reglement können Änderungen der Anspruchsberechtigten vorgenommen werden. Tipp: Für Patchwork Familien oder unverheiratete Paare empfiehlt sich, dies mit der Vorsorgeeinrichtung zu regeln.

Welche Bank steht hinter Privor?

Hinter den Privor-Vorsorgelösungen stehen zahlreiche Partnerbanken in der ganzen Schweiz. Die Banken sind regional verankert und legen grossen Wert auf individuelle und persönliche Beratung.

Wie kann ich Steuern sparen?

Neben dem Abzug des jährlichen Beitrags in die Vorsorgelösung sind auch die Kapitalzuwächse (Zins oder Wertsteigerung bei Wertschriften­lösungen) steuerfrei. Steuerlich sinnvoll ist es, mehrere gebundene Säule 3a-Konten zu eröffnen. Diese können fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter gestaffelt aufgelöst werden. Damit können die anfallenden Kapitalleistungs­steuern optimiert werden. In den meisten Kantonen werden CHF 50’000.- anteilsmässig tiefer besteuert als ein Bezug von CHF 150’000.-

Ab welchem Alter kann in die Vorsorge Säule 3a investiert werden?

Grundsätzlich kann jede Person die Säule 3a nutzen, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Zusätzlich steht sie Personen offen, die Taggelder der Arbeitslosen­versicherung beziehen. Die Säule 3a ist fakultativ.

Freizügigkeit 2. Säule

Wann benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Treten Sie nach Stellenaustritt nicht unmittelbar eine neue Stelle an, müssen Sie Ihr Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen. Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Arbeitslosigkeit
  • Berufliche Auszeit
  • Babypause
  • Auslandaufenthalt
  • Weiterbildung
Was kostet eine Freizügigkeitslösung?

Für Konto- und Wertschriften-Lösung fallen je nach Bank individuelle Kosten an.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Sparkonto und der Wertschriftenlösung?

Die Wertschriftenlösung unterliegt Kursschwankungen. Dadurch entsteht eine höhere Renditechance, aber auch ein höheres Risiko.

Wo kann ich ein Freizügigkeitskonto oder eine Wertschriftenlösung eröffnen?

Die Freizügigkeitsleistung kann nur durch eine Pensionskasse oder eine andere Freizügigkeitsstiftung erfolgen, da keine privaten Sparbeiträge geleistet werden können. Das Konto wird erst bei Eingang der Freizügigkeitsleistung eröffnet. Unsere Privor-Partnerbanken beraten Sie gerne und stellen Ihnen die Zahlungsverbindungen für den Transfer zur Verfügung.

Wann kann ich mein Guthaben vom Freizügigkeitskonto auszahlen lassen?

Grundsätzlich können Sie sich Ihr gespartes Guthaben frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV Referenz­alters auszahlen lassen (ab 60 Jahren). Eine vorzeitige Auszahlung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Auswanderung aus der Schweiz
  • Invalidität
  • Erwerb von Wohneigentum
  • Freizügigkeitsleistung ist geringer als Jahresbeitrag des Arbeitnehmers

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Privor

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